Am Montag, den 20.04.2020 können von 9-14 Uhr neue Arbeitsmaterialien in der Schule abgeholt werden.
Autor: peerbrandt
Wunderschöne Osterbilder
Mit dem Verkehrskasper lernen und lachen
Liebe Kinder, momentan findet ja kein Fahrradtraining bei uns in der Schule statt. Es gibt im Internet aber eine tolle Seite der Polizei in Hamburg.
Dort gibt es immer dienstags und freitags einen
Verkehrserziehungs- und Informationspodcast des Verkehrskaspers.
Zu erreichen ist der Podcast über:
www.polizei.hamburg und
https://soundcloud.com/polizeihamburg
Ein Ostergruß von der 4b

Dieses schöne Osterbild hat ein Kind aus der Klasse 4b gemalt. Vielen Dank!
GGS Ellenbeek goes YouTube
Herzlich Willkommen auf dem neuen YouTube Kanal der Grundschule Ellenbeek.
Die Schule ist momentan leider zu, aber unser YouTube Kanal ist nun eröffnet.
Hier gelangt ihr zu unserem Kanal „GGS Ellenbeek“:
https://www.youtube.com/channel/UC8QpdYYZ4LtO7tfdkQ1oeuA
Eine Nachricht von Frau Gößl
Liebe Eltern unserer Betreuungsgruppen,
für den Monat April werden wir keine Mittagessenkosten erheben.
Bitte denken Sie daran, die Daueraufträge zu unterbrechen. Falls dies nicht möglich ist, werden wir eingegangene Zahlungen umgehend zurück buchen. Da seitens der Stadt Wülfrath die Elternbeiträge für die Ogatabetreuung im April nicht erhoben werden, möchten wir uns für unsere verlässliche Betreuung anschließen.
Wir werden im April keinen Monatsbeitrag abbuchen. Auch hier gilt, bereits eingegangene Beiträge für April werden zurück gebucht.
Auf diesem Wege möchten wir allen Eltern danken, die in diesen, für uns alle schwierigen Zeiten, ihren Beitrag leisten.
Herzlichen Dank auch an Frau Solbach, das Lehrerkollegium, Frau Heina und Herrn Knaus und selbstverständlich auch an unser Betreuungsteam!
Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Kurtula Gößl, Förderverein GGS Ellenbeek e. V.
Liebe Grüße von der Panda-Klasse
Antrag auf Notbetreuung
Schulmail vom 20.03.2020
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die
Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot
besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und
Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig
davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide
Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie
dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst
nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch
Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer
Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen
Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der
Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen
Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine
Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
[1]
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird
ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann
steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch
samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit
Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des
Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der
tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.
Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung
entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die
beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden. Lehrkräfte, die
sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein
erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht
für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die
sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen
gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail Nr.
5).
Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien
und an den Wochenenden bitte ich die Schulleitungen, nach Möglichkeit
Rücksicht auf bereits getroffene Dispositionen der Lehrkräfte zu
nehmen. Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die
Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien.
Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 9).
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Informationen zur Schulschließung
Bitte holen Sie die Arbeitspläne für die nächsten drei Wochen bei uns in der Schule ab. Das kann noch am 17.03.2020 von 8.00 – 9.00 Uhr geschehen.
Die Schnupperschule fällt aus. Neue Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Genauso fallen allen weiteren geplanten Termine und Veranstaltungen bis auf Weiteres aus.
Die Ferienbetreuung fällt ersatzlos aus.


