Konzepte

Schulprogramm

„Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse fest.“

Eine Kurzfassung des Schulprogramms der Grundschule Ellenbeek steht als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. (Link: Schulprogramm)

Gemeinsamer Unterricht

Es ist normal, verschieden zu sein …

1. Die Grundschule Ellenbeek als eine Integrative Schule

Zum Schuljahr 2008/2009 wird die Grundschule Ellenbeek (Gemeinschaftsgrundschule) in Wülfrath zur Integrativen Schule  und führt zum ersten Mal den Gemeinsamen Unterricht von nicht behinderten und behinderten SchülerInnen durch. Hier lernen Regelschüler gemeinsam mit Schülern, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.  Dem Kollegium gehören ein/ zwei Lehrerinnen für Sonderpädagogik an.

In diesem Schuljahr werden in den Klassen 2 bis 4 im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts Schüler mit dem Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“, „Hören und Kommunikation“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ und „Geistige Entwicklung unterrichtet.

Die Kinder in einer GU-Klasse werden von einer Grundschullehrerin und einer Lehrerin für Sonderpädagogik gemeinsam unterrichtet.

2. Organisation des Gemeinsamen Unterrichts

Die Lerninhalte im Gemeinsamen Unterricht unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen der Regelklasse. Sie sind an die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule gebunden. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder nach dem Bildungsziel der Grundschule ( zielgleich ) oder nach dem Bildungsziel einer entsprechenden Förderschule ( zieldifferent ). Die SchülerInnen durchlaufen die Grundschulzeit in der Regel in vier Schuljahren in ihrer Stammklasse und müssen nicht die gleichen Lernziele erreichen.

Entsprechend orientiert sich das Unterrichtskonzept einer GU – Klasse an den Lern- und Förderbedürfnissen aller Kinder und muss flexibel auf diese besonderen Gegebenheiten reagieren:

  1. mit gleicher Zielsetzung gemeinsame Arbeit am gemeinsamen Thema in allen Fächern

  2. nach Zielen, inhaltlichen Teilaspekten, Methoden und Materialien differenzierte Arbeit an einem gemeinsamen Thema in einem bestimmten Fach

  3. individueller Arbeits- und Förderplan orientiert am Leistungsstand des Schülers

  4. Förderung in individuellen Lernbereichen und in der für die Primarstufe bisher nicht relevanten Fachgebieten

Wir knüpfen an den individuellen Lernvoraussetzungen der SchülerInnen an und ermöglichen ihnen ein handlungsorientiertes Lernen. Die Schüler lernen durch offene Arbeitsformen selbstständig in ihrem eigenen Lerntempo zu arbeiten. Solche Unterrichtsformen sind:

  1. Freiarbeit

  2. Stationenbetrieb

  3. Fächerübergreifender Unterricht

  4. Werkstattarbeit

  5. Projektorientierter Unterricht

Ein wesentlicher Bestandteil  des Gemeinsamen Unterrichts ( GU ) ist die Arbeit im Team. Es besteht eine ständige Kooperation zwischen Grundschullehrkraft und Sonderschullehrkraft in der Planung und der Durchführung des Unterrichts. Dem Team der GU-Klasse gehören ebenso die Fachlehrer der Klasse, die Grundschullehrerin der parallelen Klasse, die Schulsozialpädagogin und eine Person, die ihr „Freiwilliges soziales Jahr“ in der Schule leistet, an.

Unerlässlich ist die Kooperation mit den Menschen, die die Schüler außerhalb der Schule begleiten:

  1. Eltern

  2. Therapeuten

  3. Vereine

  4. Kindergärten

  5. Schulträger

  6. Schulaufsicht

  7. Förderschulen

3. Wie kommt mein Kind in den Gemeinsamen Unterricht?

Wenn ihr Kind in der Grundschule in seiner persönlichen Entwicklung und in seinen Leistungen nicht hinreichend gefördert werden kann, dann wird in einem umfangreichen und sorgfältigen Verfahren ( AO – SF ) festgestellt, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.  Diesen Antrag stellen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Schule oder über die Schulleitung, wenn Sie im Laufe der Grundschulzeit sonderpädagogischen Förderbedarf für Ihr Kind vermuten. Wünschen sie für Ihr Kind die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht, fügen Sie diesen Antrag dem AO – SF bei.

Dieses Verfahren beinhaltet ein Gutachten über Ihr Kind, das die Grundschullehrerin gemeinsam mit einer Förderschullehrkraft erstellt. Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, Ärzten, Therapeuten, Erzieherinnen etc. werden miteinbezogen.

Die Empfehlung des Gutachterteams wird der Schulaufsicht vorgelegt, die dann nach Prüfung der sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen der entsprechenden Schulen den Förderort zuweist.

Der sonderpädagogische Förderbedarf der Kinder kann in den Förderschwerpunkten bestehen:

  1. Lernen

  2. Körperliche und motorische Entwicklung

  3. Emotionale und soziale Entwicklung

  4. Sprache

  5. Hören und Kommunikation

  6. Sehen

  7. Geistige Entwicklung

4.  Inklusion – „Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung“ (KsF)


Durch die Unterzeichnung der UN-Charta für Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung mit dem Ziel die volle Teilhabe und Förderung behinderter Menschen zu sichern ist das Ziel der Inklusion nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Verpflichtung.

Es gilt ab dem Schuljahr 2011/ 2012 im KsF Mettmann (Pilotregion von Kompetenzzentren) für Schüler mit vermuteten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und Soziale Entwicklung“:

Schüler mit vermutetem Förderbedarf gemäß § 5 AO-SF werden, das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt, in der Regel ohne AO-SF eingeschult und inklusiv gefördert.

Im Rahmen des Erstkontaktes (ca. 10 Monate vor der Einschulung) von Erzieherinnen und Förderschullehrern wird  in den Kindertagesstätten die aktuelle Entwicklungs- und Lernsituation der Kinder mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf dargestellt.

Der Bedarf an Unterstützung durch das Kompetenzzentrum (Material, Therapien, Förderpläne, Elterngespräche,…) für die kommenden 10 Monate wird erörtert und beschrieben.

Für Schüler, die im Rahmen der inklusiven Förderung durch das Kompetenzzentrum gefördert werden gilt in Zusammenarbeit mit dem Regelschullehrer:

  1. Diagnostik

  2. Vereinbarung von Maßnahmen

  3. Elterngespräche

  4. Beratung zur Überprüfung des Förderprozesses

Nach einem vereinbarten Zeitraum wird der eingeleitete Förderprozess im Blick auf die Entwicklungsfortschritte überprüft, Konsequenzen beraten und festgelegt:

Die Maßnahmen waren erfolgreich.  →  Beratungsprozess wird beendet

Die Maßnahmen sind nicht ausreichend. Sie müssen angepasst werden.  →  Weiterarbeit mit Diagnostik und Vereinbarungen von Maßnahmen

Die vertiefte individuelle Förderung ist nicht ausreichend.  →  Die Überprüfung im Rahmen eines AO-SF Verfahrens wird erforderlich.

Bei der Anmeldung ihrer schulpflichtigen Kinder mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf „Körperliche und Motorische Entwicklung“, „Geistige Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören und Kommunikation“ stellen die Eltern weiterhin den Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Für die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag an die Schulaufsicht zufügen.

Für persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!